Krankenfahrten
Sitzende Fahrten zu planbaren medizinischen Terminen – ruhig, pünktlich und persönlich begleitet.
Fahrdienst Felske in Haldensleben und der Börde
Sicher ankommen. Persönlich begleitet.
Fahrdienst Felske fährt Fahrgäste zu medizinischen Terminen, in die Tagesklinik und zur Dialyse – mit geeigneten Rollstuhl- und Großraumfahrzeugen.

Unsere Kernleistungen
Die Betreuung wird auf den jeweiligen Fahrtbedarf abgestimmt. Medizinische Behandlung oder Pflege sind nicht Bestandteil der Beförderung.
Sitzende Fahrten zu planbaren medizinischen Terminen – ruhig, pünktlich und persönlich begleitet.
Rollstuhlgerechte Fahrten mit einem Fahrzeug passend zum abgestimmten Bedarf.
Verlässliche Hin- und Rückfahrten zu regelmäßig geplanten Aufenthalten in Tageskliniken.
Wiederkehrende Fahrten zu Dialyseterminen mit verlässlicher Zeitplanung.
Auch wenn es einmal nicht zu einem medizinischen Termin geht, sprechen Sie uns gern an. Nach Verfügbarkeit übernehmen wir auch:
Fahrt abstimmen
Termin, Abholort, Ziel, Hilfsmittel und Begleitbedarf werden persönlich abgestimmt.
Wir unterstützen Sie bei der Genehmigung und rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Verordnung und Genehmigung stimmen wir persönlich mit Ihnen ab.
Wir bestätigen Ihnen Termin und Abholzeit verbindlich.

Geeignete Fahrzeuge
Der Fuhrpark ist auf Fahrgäste mit zusätzlichem Platz- oder Unterstützungsbedarf ausgerichtet.
Fahrzeuge für die sichere Beförderung von Fahrgästen im Rollstuhl.
Geräumige Fahrzeuge für Fahrgäste, Begleitpersonen und benötigte Hilfsmittel.
Häufige Fragen
Wir benötigen Termin, Abholort, Ziel, gewünschte Zeiten sowie Angaben zu Rollstuhl, Rollator, Begleitperson und weiterem Platzbedarf. Für die Abrechnung mit der Krankenkasse benötigen wir die Verordnung und – falls erforderlich – die Genehmigung.
Wenn eine gesetzliche Krankenkasse die Fahrkosten übernehmen soll, ist bei medizinisch notwendigen Krankenfahrten in der Regel eine ärztliche Verordnung erforderlich. Für selbst bezahlte Fahrten gelten andere Voraussetzungen. Bitte klären Sie den konkreten Fall mit Ihrer Krankenkasse und dem Fahrdienst.
Für ambulante Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen gilt die Genehmigung seit 1. Januar 2019 bereits mit Ausstellung der Verordnung als erteilt, wenn der Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), Bl (blind) oder H (hilflos) trägt, Pflegegrad 4 oder 5 vorliegt oder bei Pflegegrad 3 zusätzlich eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung besteht. Regelmäßig notwendige Fahrten zur Dialyse sowie zur Strahlen- oder Chemotherapie sind anerkannte Ausnahmefälle, müssen ohne eine solche persönliche Voraussetzung aber grundsätzlich vor der ersten Fahrt von der Krankenkasse genehmigt werden.
Ja. Liegen Verordnung und – falls erforderlich – Genehmigung vor, prüfen wir die Unterlagen und bestätigen Ihnen vor der ersten Fahrt die direkte Abrechnung.
Ja, wenn Rollstuhl und Fahrzeug zusammenpassen. Wir klären vorab Rollstuhltyp, Maße und Gewicht, damit die Befestigung sicher passt.
Ja. Bitte nennen Sie die Begleitperson bei der Anfrage, damit Sitzplatz und Platzbedarf eingeplant werden. Ob die Krankenkasse dafür Kosten übernimmt, wird separat geklärt.
Ja. Bitte teilen Sie bekannte Termine, Abholzeiten, Rückfahrt und Fahrzeugbedarf möglichst früh mit. Wir prüfen und bestätigen jede Fahrt einzeln.
Bitte fragen Sie so früh wie möglich an. Bei wiederkehrenden Terminen sollte die Abstimmung vor dem ersten Termin erfolgen. Kurzfristige Anfragen prüfen wir nach verfügbarer Kapazität.
Der Schwerpunkt liegt in Haldensleben und im Landkreis Börde. Weiter entfernte Ziele können je nach Fahrt und Verfügbarkeit persönlich angefragt werden.
Kontakt
Für kurzfristige und planbare Fahrten ist der direkte Kontakt der verlässlichste Weg.